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Hinds + Kollegen | Fachanwälte für Arbeitsrecht | Berlin
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Genesis

Lange ist langweilig? Von wegen!
Wir sind seit mehr als zehn Jahren im Arbeitsrecht tätig, denn Hinds + Kollegen führt die arbeitsrechtliche Abteilung der Sozietät Hinds + Schlecht fort. In dieser Zeit haben wir Präzedenzfälle erstritten und damit auch unseren Teil zur Fortbildung des deutschen Arbeitsrechts beigetragen. Und wir finden, dass das Arbeitsrecht niemals langweilig wird – im Gegenteil: Unsere langjährige Expertise führt Mandanten auch mit zweit- und drittinstanzlichen Prozessen zu uns. Viele unserer Fälle betreffen juristisches „Neuland“, und so haben wir die Chance, an der Rechtsfortbildung mitzuwirken.

Hohe arbeitsrechtliche Kompetenz, unermüdlicher Einsatz und der ausgeprägte Wille zum Erfolg sind unsere Stärken. Diese setzen wir mit voller Kraft ein, um Ihnen zu Ihrem Recht zu verhelfen und die Dinge in Ihrem Sinne zu gestalten.

Unser Anspruch / Philosophie

Wir lieben Arbeitsrecht. – Und was haben Sie davon?

Wir sind Arbeitsrechtler aus Leidenschaft und haben uns bewusst dazu entschieden, als Fachanwaltskanzlei für Arbeitsrecht tätig zu sein. So können wir gewährleisten, dass unser Team aus hochspezialisierten Experten besteht, die mit der dynamischen Weiterentwicklung des Arbeitsrechts immer à jour sind. Deshalb legen wir auch großen Wert darauf, dass die bei uns tätigen Rechtsanwälte auch Fachanwälte für Arbeitsrecht sind. Den Fachanwaltstitel darf nur führen, wer – nach umfangreicher Fortbildung, Prüfung und Nachweis eines breiten Spektrums an praktischer Erfahrung – jedes Jahr mindestens 15 Zeitstunden Fortbildung bei der Anwaltskammer nachweist. Sie dürfen sich also darauf verlassen, dass wir immer gut präpariert sind.

Als eine der wenigen deutschlandweit tätigen Arbeitsrechtskanzleien vertreten wir sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer. Wir haben keine politische Präferenz für die eine oder andere Seite und meinen, dass solche politischen Vorurteile die juristische Arbeit nur unnötig belasten. Die Tage des Klassenkampfes in Deutschland sind lange vorbei.

Um zu vermeiden, dass wir in Interessenkonflikte geraten, verfolgen wir innerhalb der von uns betreuten Branchen klare Richtlinien, ob wir im jeweiligen Bereich die Arbeitnehmer- oder die Arbeitgeberseite vertreten. Unsere Mandanten profitieren davon, dass wir mit den Strategien und Interessen beider Seiten vertraut sind. Wir können daher die optimale Taktik für Ihren Fall vorausschauend planen und entwickeln.

Last but not least: Eine gute Zusammenarbeit verlangt Vertrauen – und dieses entsteht nur dann, wenn man sich auf absolute Diskretion seines Beraters verlassen kann. Deshalb verzichten wir bewusst darauf, mit Referenzen unserer Mandanten zu werben. Wir freuen uns natürlich, wenn wir weiterempfohlen werden – und dies ist inzwischen unsere erfolgreichste Werbestrategie. Darauf sind wir sehr stolz.

Rechtsgebiete / Unser Spektrum

Wir verstehen uns als Ihre Partner bei allen Fragen im Zusammenhang mit Dienst- und Arbeitsverhältnissen. Unser Knowhow umfasst neben dem Arbeitsrecht auch die für die Erwerbstätigkeit relevanten Bereiche des Gesellschaftsrechts und Sozialversicherungsrechts sowie des Urheberrechts.

Bei Projekten, die weitere Kompetenz erfordern, stehen wir in Kooperation mit Kollegen der entsprechenden Fachgebiete. Daher können wir Ihnen jederzeit kurzfristig ein entsprechendes Expertenteam zusammenstellen. Unser Netzwerk umfasst dabei nicht nur Anwälte anderer Fachrichtungen, sondern auch Mediatoren. Neben „klassisch juristischen“ Lösungen bieten wir Ihnen daher auch die Möglichkeit, auf Coaching oder Mediation zurückzugreifen.

Sprechen Sie uns an, wenn Sie Fragen haben zu:

Vertragsgestaltung Und Individualrecht

  • Gestaltung und Verhandlung von Arbeits- und Dienstverträgen für Vorstände und Geschäftsführer
  • Entwurf von Musterverträgen für alle Branchen
  • Gestaltung und Überprüfung befristeter Verträge
  • Gestaltung erfolgsabhängiger Vergütungssysteme und Arbeitnehmerbeteiligungen
  • Gestaltung und Verhandlung von Aufhebungsverträgen und Abfindungsvereinbarungen
  • Öffentliches Dienstrecht
  • Bühnenarbeitsrecht
  • Wettbewerbsverbote
  • Arbeitnehmererfindungen, -urheberrechte und Knowhow-Schutz
  • AGG und Schutz vor Diskriminierungen
  • Konkurrentenklagen
  • Arbeitszeitkonten, Sabbatical, Altersteilzeit
  • Elternzeit, Pflegezeit
  • Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)
  • Personalgespräche und Fortbildungsvereinbarungen

Betriebliche Alterversorgung

  • Gestaltung betrieblicher Altersversorgung
  • Ansprüche auf Betriebsrenten und Anpassung von Betriebsrenten
  • Insolvenzsicherung der Betriebsrente

Betriebsverfassungsrecht

  • Gestaltung und Verhandlung von Betriebsvereinbarungen
  • Kommunikation zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat bei Kündigungen, Versetzungen etc.
  • Kommunikation bei Betriebsänderungen, insbesondere Verhandlung von Interessenausgleichen und Sozialplänen
  • Einigungsstellen

Tarifvertragsrecht

  • Verhandlungen von Haustarifverträgen
  • Beratung über die Folgen für die Arbeitsverträge bei Austritt des Arbeitgebers aus dem Arbeitgeberverband
  • Tarifkonkurrenz bei Betriebsübergang – Auswirkungen auf die individuellen Arbeitsverhältnisse
  • Auslegung und Konzeption von individualvertraglich vereinbarter Bezugnahme auf Tarifverträge

Umstrukturierungen und Betriebsübergänge

  • sinnvolle Gestaltung und Zeitplanung bei Umstrukturierungen
  • Aufdeckung und Bewertung von Folgen des Übergangs von Arbeitsverhältnissen bei dem Erwerb von Unternehmen oder Geschäftsfeldern
  • Gestaltung von Unternehmenskaufverträgen im Hinblick auf Risiken im Zusammenhang mit der Übernahme von Arbeitnehmern und Beschäftigungsverhältnissen
  • Konzeption und Verhandlung von Interessenausgleichen und Sozialplänen
  • Kommunikation und Information bei Betriebsübergängen; Erstellung der notwendigen Arbeitnehmerinformationen

Sozialversicherungsrecht

  • abhängige Beschäftigung / Sozialversicherungsrecht
  • Statusfeststellungsverfahren vor der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherungen
  • Gestaltung von Verträgen Freier Mitarbeit – Vermeidung von Scheinselbstständigkeit
  • Künstlersozialkassenpflicht
  • Aufnahme in die Künstlersozialkasse
  • Begleitung bei Sozialversicherungsprüfungen

Sportrecht

  • Gestaltung von Spieler- und Trainerverträgen
  • Sozialversicherungsrecht/Werbeverträge

Gerichtlich vertreten wir Sie vor allen deutschen Arbeitsgerichten, Landesarbeitsgerichten sowie vor dem Bundesarbeitsgericht; ebenso vor allen Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten und im Bereich des Sozialversicherungsrechtes vor den Sozialgerichten, Landessozialgerichten und dem Bundessozialgericht.

Neben der anwaltlichen Tätigkeit publizieren und unterrichten unsere Anwälte in verschiedenen Bereichen des Arbeitsrechts- und Sozialversicherungsrechts.

Wir beraten und vertreten Ihre Mandate deutschlandweit – ob gerichtlich oder außergerichtlich – und auf allen Gebieten des Arbeits- und Dienstrechts sowie im Sozialrecht. Dabei betreuen wir deutsche und internationale Mandanten – insbesondere auch aus folgenden Branchen:

  • Bank- und Versicherungswesen
  • Zeitungen und Zeitschriften – Print und Online
  • Film- und Fernsehproduktion
  • Theater
  • Architektur und Ingenieurwesen
  • soziale Einrichtungen – auch im kirchlichen und weltanschaulich geprägten Bereich
  • Universitäten, Schulen und Bildungseinrichtungen
  • Gastronomie und Hotellerie.

Unser Ziel sind langfristige Geschäftsbeziehungen, und mit vielen unserer Mandanten arbeiten wir schon über Jahre vertrauensvoll zusammen. Kontinuität ist uns wichtig, und je besser wir Sie oder Ihr Unternehmen kennen, desto effizienter können wir Ihre rechtlichen Belange vertreten. Wir arbeiten praxisorientiert und mit dem vorrangigen Anspruch, wirtschaftlich sinnvolle Ergebnisse zu erzielen. Dabei endet das Mandat für uns nicht mit dem Urteil – Sie dürfen von uns erwarten, dass wir Ihre Interessen bei säumigen Schuldnern effizient durchsetzen. In Anlehnung an einen großen Fußballphilosophen: Nach dem Prozess ist vor der Vollstreckung…

Bei Bedarf führen wir sämtliche Korrespondenz gerne auch auf Englisch.

Soziale Verantwortung

Alle reden vom Klimaschutz. – Und was tun wir? Unsere Kanzlei bemüht sich um Umweltschutz im Sinne der Nachhaltigkeit:

  • Unsere „Dienstfahrzeugflotte“ besteht aus Fahrrädern und Abonnements bei den örtlichen Nahverkehrsbetrieben. Zu auswärtigen Gerichtsterminen reisen wir nach Möglichkeit per Bahn.
  • Wir beziehen unseren Öko-Strom von der LogoEnergie GmbH.
  • Unsere Beleuchtung haben wir weitgehend auf energiesparende Leuchtmittel und Niedrigspannungshalogenleuchten umgestellt.
  • Unser Briefpapier ist FSC-zertifiziertes Recycling-Papier: Bei der Herstellung wird also – soweit Frischfasern hinzugefügt werden – ausschließlich Holz aus nachhaltiger Forstwirtschaft verwandt. Ansonsten verwenden wir nur von Greenpeace zertifiziertes Recycling-Papier.
  • Soweit wie möglich, kommunizieren wir per Fax und E-Mail, um unnötige Postwege zu vermeiden.
  • Wir achten beim Einkauf von Büromitteln darauf, nur solche Produkte anzuschaffen, die nachfüllbar und langfristig nutzbar, mindestens aber recyclingfähig sind.
  • Getränke und sonstige Lebensmittel beziehen wir – soweit verfügbar – aus Berlin oder dem Berliner Umland, wobei wir Produkte aus ökologischem Landbau bevorzugen.
  • Unsere Büroräume werden mit umweltfreundlichen Reinigungsmitteln gesäubert.

Sonst noch was?
Man muss die Dinge sehen, wie sie sind, aber man muss sie doch nicht so lassen. – Robert Lembke

Wir tragen dazu bei, die (rechtliche) Situation von Frauen in Nepal zu verbessern. Deshalb unterstützen wir die nepalesische Women´s Foundation mit verschiedenen Aktionen. Die Women´s Foundation unterhält in Kathmandu ein Frauenhaus, gewährt Frauen Mikrokredite für eine berufliche Ausbildung und/oder Selbstständigkeit. Sie arbeitet politisch daran, die rechtliche Gleichstellung von Frauen in Nepal zu erreichen.

Der Mensch ist nicht das Produkt seiner Umwelt – die Umwelt ist das Produkt des Menschen.

Benjamin Disraeli (1804-81),
brit. Politiker u. Schriftsteller,
1868 u. 1874-80 Premierminister.

Mandanteninformation

Die Anwälte der Sozietät Hinds + Kollegen sind als Rechtsanwälte in Deutschland zugelassen und unterstehen der Aufsicht der
Rechtsanwaltskammer Berlin
Littenstraße 9
10179 Berlin

Telefon +49 (0) 30 30 69 31 – 0
Telefax +49 (0) 30 30 69 31 – 99
www.rak-berlin.de

Es gelten grundsätzlich folgende Gebühren- und Berufsordnungen:

  • BRAO – Bundesrechtsanwaltsordnung
  • BORA – Berufsordnung für Rechtsanwälte
  • Fachanwaltsordnung
  • RVG – Rechtsanwaltsvergütungsgesetz
  • Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Gemeinschaft (CCBE)

Berufshaftpflichtversicherung aller Rechtsanwälte der Sozietät Hinds + Kollegen:
ERGO Versicherung AG
Victoriaplatz 1
40198 Düsseldorf

Räumlicher Geltungsbereich: im gesamten EU‐Gebiet und den Staaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum

Ausschluss von Interessenkollision:
Die Wahrnehmung widerstreitender Interessen ist Rechtsanwälten aufgrund berufsrechtlicher Regelungen untersagt (§ 43a Abs. 4 BRAO). Vor Annahme eines Mandates wird deshalb immer geprüft, ob ein Interessenkonflikt vorliegt.

Außergerichtliche Streitschlichtung:
Bei Streitigkeiten zwischen Rechtsanwälten und ihren Auftraggebern besteht auf Antrag die Möglichkeit der außergerichtlichen Streitschlichtung bei der regionalen Rechtsanwaltskammer (gemäß § 73 Abs. 2 Nr. 3 i.V.m. § 73 Abs. 5 BRAO) oder bei der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft (§ 191f BRAO) bei der Bundesrechtsanwaltskammer – im Internet zu finden über die Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer (www.brak.de), E‐Mail: schlichtungsstelle@brak.de.

Kontakt

Hinds + Kollegen
Fachanwälte für Arbeitsrecht

Giesebrechtstr. 3
10629 Berlin

 

Tel: +49 (0) 30 88 77 59 – 30
Fax: +49 (0) 30 88 77 59 – 40

Mail: info@hinds-kollegen.de

 

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