Konkurrentenklage bei Abbruch des Auswahlverfahrens
[themecolor]Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 17. August 2010, Geschäftszeichen 9 AZR 347/09[/themecolor] Art. 33 Abs. 2 GG Leitsätze der Bearbeiterin: Der öffentliche Arbeitgeber kann ein bereits eingeleitetes Bewerbungs- und Auswahlverfahren aus sachlichen Gründen jederzeit abbrechen. Die Bewerber haben in diesem Fall keinen individuellen Anspruch auf Fortführung des Verfahrens. Hat der Arbeitgeber die Auswahlerwägungen nicht schriftlich dokumentiert, stellt […]
